Was Sie über Starkregenvorsorge wissen sollten

Wasser kommt auf drei Wegen ins Haus:

1über Gebäudeöffnungen wie tief liegende Kellertüren und -fenster, Treppen, Garageneinfahrten, Lichtschächte oder Leitungsdurchbrüche

2 durch Rückstau aus dem Kanal, bei dem Regenwasser die Kanalisation hoch bis zur Straßenoberkante, der so genannten Rückstauebene, flutet und über Hausanschlüsse wie zum Beispiel Waschbecken, Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen in den Keller gelangt

3 über Außenwände und Kellersohle durch aufstauendes oder drückendes Sickerwasser

In jedem Fall gilt: Für die Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser an privaten Gebäuden und Grundstücken entstehen, haften weder der Bund, noch die Länder, Gemeinden oder Städte. Eigentümer haben auch keine Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel, sollte es bei ihnen zu einer Überflutung kommen. Sie müssen also selbst dafür sorgen, dass Ihre Immobilie ausreichend vor eindringendem Wasser gesichert ist – durch bauliche Maßnahmen und angepasste Verhaltensweisen, die Ihnen unsere Regenwasserberaterinnen und -berater gerne aufzeigen.

Weitere Informationen rund um die private Starkregenvorsorge finden Sie in unserer Informationsbroschüre „Haus und Grund vor Starkregen schützen“ (2 MB, pdf).